Artikel 25. Überprüfung bei Platzierung Das Recht des Kindes, das von den zuständigen Behörden zu seiner Betreuung, seinem Schutz oder seiner Behandlung platziert wurde, auf eine regelmässige Überprüfung aller Aspekte der Platzierung.
(Offiziöse Zusammenfassung)
Offizieller Text
Die Vertragsstaaten erkennen an, daß ein Kind, das von den zuständigen Behörden wegen einer körperlichen oder geistigen Erkrankung zur Betreuung, zum Schutz der Gesundheit oder zur Behandlung untergebracht worden ist, das Recht hat auf eine regelmäßige Überprüfung der dem Kind gewährten Behandlung sowie aller anderen Umstände, die für seine Unterbringung von Belang sind.
Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes