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Les sources des articles disponibles dans la recherche sont l'historique des bulletins DEI, la Convention des droits de l'enfant ainsi que certaines publication de DEI.
Editorial Leila Kramis [ Bulletin DEI, Juni 2010 Band 16 Nr 2 S.2 ] Prostitution Minderjähriger und Zugang zur Berufsausbildung: bei diesen beiden Themen, die 2009 beim Global March gegen Kinderarbeit anlässlich des 20. Jahrestages der Kinderrechtskonvention aufgegriffen wurden, sind Fortschritte zu verzeichnen. Im Dezember letzten Jahres hat der Kanton Genf ein Gesetz zum Schutz von Minderjährigen gegen Prostitution eingeführt und eine kantonale Initiative eingereicht, die darauf abzielt, dieses Anliegen bundesweit voranzutreiben. Vor kurzem hat die Ankündigung der Stadt Lausanne, Papierlose Lehrlinge anstellen zu wollen, heftige Debatten ausgelöst, die schliesslich auch die Bundeskuppel erreicht haben. Der Nationalrat hat zwei Motionen mit der Forderung, Kindern von illegalen Einwanderern, die ihre Schulbildung in der Schweiz absolviert haben, den Zugang zur Berufsausbildung zu ermöglichen, zugestimmt. Über die neuesten Entwicklungen berichten wir in einem Artikel auf Seite 9. Das Jugendstrafrecht steht auch im Jahr 2010 im Fokus unserer Aufmerksamkeit, denn das gemeinsame Programm der Schweizer Sektion von DEI mit dem Internationalen Sekretariat der Organisation wird fortgeführt. Im Dossier dieser Ausgabe stellt Loic Parein noch einmal die Grundlagen des 2007 eingeführten Jugendstrafrechts vor. Er stützt sich dabei auf den aktuellen Stand der Sachlage und äussert sich auch zur Kritik am System, das in seinem Umgang mit straffälligen Jugendlichen von einigen Kreisen als zu lasch empfunden wird. Von den im neuen Gesetz vorgesehenen Sanktionen klingt besonders das Mittel der persönlichen Leistung vielversprechend, denn diese Strafe lässt einen erziehungsorientierten Ansatz erkennen. Die Verantwortliche unserer Sektion für das Programm zum Jugendstrafrecht, Anne Pictet, geht im zweiten Teil des Dossiers genauer darauf ein. Bisher hatte ein Antrag auf Familiennachzug in der Schweiz keine Aussicht auf Erfolg, wenn nur ein Elternteil im Land lebt. In einem solchen Fall konnte er nur gerechtfertigt werden, wenn der im Heimatland lebende und sorgeberechtigte Elternteil verschieden oder schwer erkrankt war. Ein kürzlich gefälltes Urteil des Bundesgerichts markiert eine Wende in der Rechtsprechung zum Familiennachzug, wie uns Regula Gerber Jenni erläutert. Sie klärt uns über eine weitere wichtige Entscheidung des Bundesgerichts auf. Mit Verweis auf den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und die Kinderrechtskonvention haben die Bundesrichter dem Einspruch einer ausländischen Mutter stattgegeben, deren Antrag auf Aufenthaltsbewilligung zunächst abgelehnt worden war. Sie lebt mit ihrem Kind in der Schweiz, welches eingebürgert worden war, da es einen Schweizer Vater hat. Kinder aus Einelternfamilien sind am stärksten von Armut betroffen. Der Artikel von Anna Hausherr auf Seite 8 legt dar, dass diese Familien besonders dann mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, wenn die Alimentenzahlungen den Unterhaltsbedarf nicht decken. Übersetzung: Katrin Meyberg |
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