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Les sources des articles disponibles dans la recherche sont l'historique des bulletins DEI, la Convention des droits de l'enfant ainsi que certaines publication de DEI.
Verlängerung der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung [ Bulletin DEI, Dezember 2009 Band 15 Nr 4 S.13 ] Am 4. Juni dieses Jahres hat der Ständerat die Motion „Familienergänzende Kinderbetreuung - Anschubfinanzierung“ angenommen. Sie wurde im August 2008 von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates eingereicht und forderte die Verlängerung des Impulsprogramms für die familienergänzende Kinderbetreuung(1). Dieses Programm, das durch das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung vom 4. Oktober 2002 (SR 861) ermöglicht wurde und seine Verordnung (SR 861.1) haben die Ausweitung des Betreuungsangebots zum Ziel, um Eltern eine bessere Vereinbarung von Arbeits- und Familienleben zu ermöglichen. Das Gesetz ist am 1. Februar 2003 in Kraft getreten und auf acht Jahre begrenzt. Es hat sich bereits als sehr wirkungsvoll erwiesen, denn bis 2011 werden durch Mittel des Bundes 33 000 neue Betreuungsplätze geschaffen. Dies reicht jedoch nicht aus, angesichts der Tatsache, dass die Nachfrage das Angebot bei weitem übersteigt(2). Schon die zeitliche Begrenzung deutet darauf hin, dass der Bund lediglich bereit ist, einen Impuls zur Errichtung neuer Kindertagesstätten zu leisten, doch seine finanzielle Unterstützung ist für die Kantone unverzichtbar, um weitere Anstrengungen auf diesem Feld zu unternehmen. Der Bundesrat hat auf diese Motion bereits geantwortet und in einem Gesetzesvorentwurf eine Verlängerung des Programms um weitere vier Jahre, nämlich bis zum 31. Januar 2015 vorgeschlagen. Wir können dennoch nur bedauern, dass es sich lediglich um eine Fristverlängerung handelt, nicht aber um ein nachhaltiges finanzielles Engagement von Seiten des Bundes, um ein dauerhaftes Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage nach Betreuungsplätzen zu gewährleisten. 1. Diese Motion am 12. Dezember 2008 vom Nationalrat angenommen. 2. Erläuternder Bericht des Nationalrates www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/16208.pdf |
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