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Les sources des articles disponibles dans la recherche sont l'historique des bulletins DEI, la Convention des droits de l'enfant ainsi que certaines publication de DEI.
Nein zum Verbot der Prostitution von Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren Par Virginie Jaquiery [ Bulletin DEI, Dezember 2009 Band 15 Nr 4 S.12 ] Am 3. Juni 2009 hat der Nationalrat die am 16. Dezember 2008 von Luc Barthassat eingereichte Motion „Prostitution von Minderjährigen: eine Rechtslücke, die geschlossen werden muss“ abgelehnt. Sie sah eine Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches vor, um Prostitution von Minderjährigen bis zum Alter von 18 bzw. 21 Jahren zu verbieten. Derzeit ist sie ab dem sexuellen Schutzalter von 16 Jahren erlaubt, sofern sie freiwillig geschieht. Heute ist die strafrechtliche Verfolgung von Erwachsenen, die freiwilligen und bezahlten sexuellen Kontakt mit Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren haben, die Ausnahme(1). Nur wer einen Minderjährigen zur Prostitution zwingt oder sexuelle Handlungen an einem Schutzbefohlenen verübt, macht sich strafbar.(2) An dieser Stelle sei daran erinnert, dass Prostitution in der Schweiz als gesetzmässig gilt, wenn sie autonom und unabhängig betrieben wird. Die Ausübung von Prostitution ist durch Art. 27 der Bundesverfassung geschützt, der die ökonomische Freiheit garantiert3. Nichtsdestotrotz verstösst Prostitution von Minderjährigen gegen Art. 32 Abs. 1 und Art. 34 der Kinderrechtekonvention4. Es ist also äußerst bedauerlich, dass die Prostitution von Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren in der Schweiz nicht unter Strafe gestellt wird. 1. wgl. Antwort des Bundesrates vom 25. Februar 2009, www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspxgesch_id=20083824. 2. Artikel 195 und 187 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (SR 311.0). |
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