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Les sources des articles disponibles dans la recherche sont l'historique des bulletins DEI, la Convention des droits de l'enfant ainsi que certaines publication de DEI.
Editorial Leïla Kramis [ Bulletin DEI, Juni 2009 Band 15 Nr 2 S.3 ] Seit Anfang des Jahres 2009 gab es eine hitzige Debatte nach der anderen über die Zuerkennung des Sorgerechts nach einer Scheidung oder Trennung unverheirateter Paare. Den Anstoss dazu gab der Bundesrat mit einem Vorentwurf für eine Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, der derzeit der Vernehmlassung unterzogen wird. Er sieht vor, das gemeinsame Sorgerecht der Eltern zur Regel zu machen, wie dies bereits in den meisten europäischen Ländern der Fall ist. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Prozess dazu genutzt wird, das Interesse des Kindes wieder in den Mittelpunkt der Debatte zu rücken. Für das Kind ist es wichtig, dass es zu beiden Elternteilen ein enges Verhältnis aufrechterhalten kann, und seine Meinung gehört wird, so wie es ihm in der Kinderrechtekonvention zugestanden wird. Doch es darf auch nicht zum Spielball der elterlichen Konflikte werden, die nach Scheidungen und Trennungen oft auftreten. Nicht zuletzt hat eine Trennung auch ökonomische Folgen für das Kind, denn vor allem Einelternfamilien sind häufig von Armut betroffen. Im Dossier dieser Ausgabe, das von der Stiftung Kinderschutz Schweiz und der Coordination Romande des Organisations Paternelles (CROP) erstellt wurde, werden diese Fragen erörtert. Ausserdem möchten wir Ihnen die ersten Ergebnisse unseres Programms für jugendliche Straftäter präsentieren, das im Januar 2009 in der Schweiz begonnen hat. DEI ist seit vielen Jahren in dieser Sache international aktiv und engagiert sich beim Verfassen von Plädoyers, in der Forschung, in der Lobbyarbeit und der Intervention bei Jugendlichen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Aufgabe der Schweiz ist es, zunächst einmal zu überprüfen, ob die internationalen Prinzipien des Jugendstrafrechts landesweit angewandt werden, und dabei sowohl Defizite als auch positive Beispiele aufzuzeigen. Was die Kinderrechte betrifft, verspricht das zweite Halbjahr 2009 ereignisreich zu werden. Der Bericht der Schweiz an den UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes steht zwar noch aus, doch das Netzwerk Kinderrechte hat beschlossen, diesen Sommer einen Bericht der Nichtregierungsorganisationen vorzulegen. Bevor dieser erscheint, lassen wir die Jugendverbände zu Wort kommen, die ihre diesjährige eidgenössische Jugendsession diesem Thema gewidmet hat. Die Organisation „Global March gegen Kinderarbeit“ hat beschlossen, anlässlich des 10. Jahrestages des Übereinkommens über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit (12. Juni 2009) und des 20. Jahrestages des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (20. November 2009) ihre Aktivitäten wieder aufzunehmen. Wir möchten Ihnen die Stärken dieser Demonstration sowie die beiden Petitionen, die zu diesem Anlass eingereicht wurden, vorstellen. Übersetzung: Katrin Meyberg |
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