Rahmengesetz für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik
Mit Hilfe der Motion von Chantal Galladé, in der sie fordert, die vorliegenden Vorstöße im Kinder- und Jugendbereich zu überprüfen und sie bei der Bearbeitung der Motion Janiak zu berücksichtigen, konnten dem Bundesrat einige wichtige Informationen entlockt werden. Zur Erinnerung: Claude Janiak hatte im Jahr 2000 eine Motion eingereicht, die von der Schweiz forderte, ein Rahmengesetz für eine Kinder- und Jugendpolitik zu schaffen. Sie wurde zunächst in ein Postulat umgewandelt, ein Jahr später angenommen und schließlich an das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) überwiesen, das in Kürze seinen Abschlussbericht dazu vorlegen wird. Dieser Bericht, der für das erste Quartal 2008 erwartet wird, sollte dem Bundesrat als Strategiepapier für den Kinder- und Jugendbereich dienen. Ungeduldig warten wir auf die darin enthaltenen Empfehlungen, die einen Grundstein für eine echte schweizerische Kinder- und Jugendpolitik legen könnten, sofern dieser von einem echten politischen Willen und den nötigen gesetzlichen Maßnahmen getragen ist.
Was die Motion Galladé betrifft, so hat die Regierung befunden, dass die im Anschluss aufgeführten Maßnahmen die Forderungen bereits erfüllen würden. Der Nationalrat ist jedoch einen Schritt weiter gegangen, und hat die Motion angenommen, welche derzeit dem Ständerat vorliegt.
Bundesamt für Kinder, Jugendliche und Familie
Die Motion von Jacqueline Fehr, die die Schaffung eines Bundesamtes für Jugend und Familie fordert, wurde hingegen vom Nationalrat abgelehnt. Sie hatte bereits 2003 eine ähnliche Motion eingereicht, die damals ebenfalls abgewiesen wurde. Ab 2006 wurden alle Aufgaben des Eidgenössischen Departements des Innern, welche die Kinder-, Jugend- und Familienpolitik betreffen, beim BSV unter dem Geschäftsfeld „Familie, Generationen und Gesellschaft“ neu zusammengefasst. Dieser Bereich arbeitet eng mit anderen Bundesorganen zusammen, die sich mit Fragen befassen, die Kinder und Jugendliche betreffen (Bundesamt für Justiz, Staatssekretariat für Wirtschaft). Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Schaffung eines gesonderten Amtes nicht nötig ist, solange eine gute Abstimmung zwischen den zuständigen Stellen gewährleistet ist.
Die Motion Janiak soll den Grundstein für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik legen. Vor diesem Hintergrund ist die Frage angemessen, ob die Schaffung eines Bundesamtes nicht doch wieder zur Sprache kommen muss, wenn bald eine nationale Strategie eingeführt werden soll.
Motion Galladé 07.3664 „Übergeordnete nationale Strategie einer Kinder- und Jugendpolitik“
Motion Janiak 00.3469 „Rahmengesetz für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik“
Motion Fehr 07.3759 „Bundesamt für Kinder, Jugendliche und Familie“
Übersetzung: Katrin Meyberg