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Les sources des articles disponibles dans la recherche sont l'historique des bulletins DEI, la Convention des droits de l'enfant ainsi que certaines publication de DEI.
Verein Kinderanwaltschaft Schweiz Kinder brauchen eine unabhängige Vertretung, die ihre Interessen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren wahrnimmt. [ Bulletin DEI, September 2007 Band 13 Nr 3 S.16 ] In vielen westlichen Ländern hat in den letzten Jahren die Stellung des Kindes einen tiefgreifenden Wandel erfahren. Das Kind wird heute nicht mehr nur als schutzbedürftiges Objekt, sondern auch als Subjekt mit individuellen und kollektiven Rechten angesehen. Auch in der Schweiz wird seit dem Beitritt zur UNO-Kinderrechtskonvention die Ausgestaltung der Kinderrechte intensiver diskutiert. Trotzdem bestehen noch viele Mängel bei der Umsetzung. In den geltenden Verfahrensrechten werden die betroffenen Kinder und Jugendlichen mit ihren Interessen zu wenig in die Verfahren einbezogen. Ihre Rechte gehen meist nicht über die Rechte der Anhörung hinaus. Das schon in vielen europäischen Ländern rechtlich verankerte Instrument der eigenständigen und unabhängigen Interessenvertretung des Kindes in behördlichen und gerichtlichen Verfahren („Anwalt des Kindes“) findet in der Schweiz kaum Beachtung. Fachleute aus den Bereichen Recht, Soziale Arbeit, Pädagogik, Psychologie und Pädiatrie haben sich deshalb im Mai 2006 zusammengeschlossen und den Verein „Kinderanwaltschaft Schweiz“ gegründet. Sie fordern, dass dem Grundsatz «der vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls» gemäss Art. 3. des Übereinkommens über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989 (UNO-KRK) wie auch dem Recht auf Anhörung gemäss Art. 12 UNO-KRK uneingeschränkt in allen das Kind betreffenden Verfahren entsprochen wird. Sie wollen die unabhängige Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen in der schweizerischen Gesetzgebung und im Justizwesen fördern. Der Verein Kinderanwaltschaft Schweiz versteht sich als Kompetenzzentrum für Verfahrensvertretungen von betroffenen Kindern und Jugendlichen und vermittelt geeignete VerfahrensvertreterInnen. Die Aktivmitglieder des Vereins sind spezialisierte KindesverfahrensvertreterInnen. Passivmitglieder unterstützen die Ziele und Anliegen des Vereins: die unabhängige Kindesverfahrensvertretung im Kinderschutzrecht zu fördern und anzuwenden. Der Verein arbeitet unabhängig von staatlichen Organen und von Eltern sowie anderen Sorgeberechtigten der betroffenen Kinder. Er ist politisch und konfessionell neutral und finanziert sich ausschliesslich über Mitgliederbeiträge und Spenden. Barbara Raulf, Vorstandsmitglied Verein Kinderanwaltschaft Schweiz Minervastrasse 2, 8032 Zürich Tel. 044 267 50 80 Fax 044 267 50 81 kinderanwaltschaft@bluewin.ch www.kinderanwaltschaft.ch (noch in Bearbeitung) Fachtagung vom 15.November 2007 in Zürich, 9.30-16.45 Uhr in der Paulus Akademie Anwalt des Kindes Das Recht des Kindes auf eigene Vertretung in behördlichen und gerichtlichen Verfahren – ein europäischer Vergleich Anmeldung und weitere Informationen: Verein Kinderanwaltschaft Schweiz Minervastrasse 2, 8032 Zürich Tel. 044 267 50 80, Fax 044 267 50 81 kinderanwaltschaft@bluewin.ch |
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