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Les sources des articles disponibles dans la recherche sont l'historique des bulletins DEI, la Convention des droits de l'enfant ainsi que certaines publication de DEI.
Die Berichterstattung von Kindesmisshandlungen wird kritisiert [ Bulletin DEI, September 1998 Band 4 Nr 3 S. 16 ] Reisserische Bilder zum Thema der sexuellen Ausbeutung von Kindern sind fehl am Platz, auch wenn die Presse darüber berichtet. Das Magazin Facts hatte im März 1997 ein Dossier zum Thema mit computergestützten, nachgestellten und Studioaufnahmen von misshandelten Kindern versehen, ohne sie als solche zu kennzeichnen. Der Presserat des Schweizer Verbandes der Journalistinnen und Journalisten hat auf eine Beschwerde des Frauenrates der Schweizerischen Journalistinnen- und Journalistenunion (SJU) reagiert und befunden, dass die Verantwortung der Medienschaffen-den gegenüber der Öffentlichkeit auch in bezug auf Bilder gelte. Bei heiklen, sensiblen Themen sollen Bilder mit grösster Zurückhaltung und erst nach sorgfältiger Inte-ressenabwägung eingesetzt werden, da für Bilder wie für Texte grundsätzlich die gleichen berufsethischen Regeln gelten. Men-schenwürde und Persönlichkeitsschutz seien in jedem Fall zu achten. Kritisiert wird vor allem, dass das Titelbild die Brutalität und das Schreckliche der sexuellen Ausbeutung von Kindern in ästhetisierter Form darstelle. ”Die bildästhetische Verniedlichung verbrecherischen Handelns […] komme einer Entstellung von Tatsachen gleich”. (Quelle: Der Bund, 9.3.1998.) |
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