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Les sources des articles disponibles dans la recherche sont l'historique des bulletins DEI, la Convention des droits de l'enfant ainsi que certaines publication de DEI.
Die Idee der Kinderrente [ Bulletin DEI, September 1998 Band 4 Nr 3 S. 6, 7 ] Louisette Hurni-Caille Das Kinderrecht auf einen angemessenen Lebensstandard zählt zu den sozialen und wirtschaftlichen Rechten, die in der UNOKinderrechtskonvention festgehalten sind (Art. 27). Zur Durchsetzung dieses Rechtes verfügen die Behörden über eine gewisse Handlungsfreiheit (s. das Dossier in diesem Bulletin), vorausgesetzt, sie beachten die Grundsätze der Konvention: Nichtdiskriminierung, Kindeswohl, Kinderpartizipation, Vorrang der familiären Beziehungen. Der ”angemessene Lebensstandard” kann auf verschiedene Art und Weise gesichert werden, entweder mit herkömmlichen Mitteln (Familienzulagen und Steuerabzüge) oder mit vielleicht wirksameren innovativen Mitteln wie der hier vorgestellten und diskutierten Kinderrente. DIE KOSTEN EINES KINDES Die Zentralstelle für Familienfragen des Bundesamtes für Sozialversicherung hat das Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS beauftragt, den Forschungsbericht 10/98 Kinder, Zeit und Geld — Eine Analyse der durch Kinder bewirkten finanziellen und zeitlichen Belastungen von Familien und der staatlichen Unterstützungsleistungen in der Schweiz Mitte der Neunziger Jahre zu erstellen. Die gesamten Kinderkosten sollten berechnet werden, das heisst die in der Form zusätzlicher Auslagen für die Kinder anfallenden direkten Kosten und die indirekten Kosten, die sich aus Einkommenseinbussen (durch Aufgabe oder Reduktion der Erwerbstätigkeit vor allem von Frauen) ergeben. Die Studie macht also Aussagen darüber, wieviel ein Kind seine Familie von Geburt an bis zum Verlassen des elterlichen Haushalts kostet, von welchen Faktoren diese Kosten abhängig sind und wieviel davon durch Kinderzulagen, Steuerermässigung usw. zurückerstattet wird. Die wichtigsten Resultate können wie folgt zusammengefasst werden 1: in einem Haushalt mit durchschnittlichem Einkommen belaufen sich die Auslagen für das erste Kind von der Geburt bis zum 20. Lebensjahr auf rund 340'000 Franken, für weitere Kinder von der Geburt bis zum 20. Lebensjahr zwischen 150'000 und 180'000 Franken. Kinder kosten Zeit. Diese wird vor allem von den Müttern aufgewendet, die dafür ihre Erwerbsarbeit reduzieren und somit einen grossen Teil ihres Einkommens einbüssen. Durch die zusätzlichen Kosten und die Einbussen reduziert sich das Einkommen eines durchschnittlichen Paarhaushaltes bei der Geburt des ersten Kindes auf die Hälfte und bleibt bis zum Ausziehen der Kinder auf relativ tiefem Niveau. Gesamtwirtschaftlich gesehen machen die direkten Kinderkosten jährlich 22 Milliarden (Mrd.) Franken aus; die Zeitkosten, also die ausfallenden Erwerbsarbeitsstunden, beziehungsweise der Wert der zusätzlich geleisteten Haus- und Familienarbeit betragen mindestens 25 Mrd. Franken. Von diesen insgesamt 47 Mrd. Franken Kinderkosten werden durch staatliche Leistungen nur etwa ein Sechstel ausgeglichen, der grösste Teil davon durch Familienzulagen und Steuerabzüge (7 Mrd.). Vor allem die indirekten Kosten, also die Einkommens-einbussen der Mütter, bleiben weitgehend ungedeckt (95%). Nur ein kleiner Teil (7%) des gesamten Lastenausgleichs wirkt kompensatorisch, das heisst entlastet speziell die unteren Einkommen. Die Untersuchung bestätigt, dass die Kinderkosten in der Schweiz auch im Vergleich zum Ausland hoch sind und der Ausgleich durch den Staat gering ist. Der Ausgleich der Zeitkosten der Mütter kann dadurch erreicht werden, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Frauen verbessert wird: durch kostengünstige Massnahmen im Bereich der Schule (Blockzeiten) und im Erwerbsbereich (Förderung von Teilzeitarbeit, Flexibilisierung der Arbeitsstunden für Frauen und Männer), Ausbau und Subventionierung von Kinderbetreuungseinrichtungen und Massnahmen für eine bessere Verteilung der Erwerbsarbeit und Haus- und Familienarbeit. Die weitgehend einkommensab-hängigen Familienzulagen und Steuerabzüge müssen umgestaltet werden, damit nicht nur eine Umverteilung von kinderlosen Personen zu Familien, sondern auch von reichen zu armen Haushalten stattfindet. DER HINKENDE GENERATIONENVERTRAG Unabhängig vom Auftrag der Zentralstelle für Familienfragen haben die 3 Politikwissenschafter des Büro BASS einen Diskussions-beitrag verfasst: Die Schweiz braucht einen neuen Generationen-vertrag; ein Reformvorschlag für die Einführung einer Kinderrente und von Betreuungsabgeltungen (27.2.98) 2. Darin verwenden sie ebenfalls Erkenntnisse aus dem von ihnen verfassten Schlussbericht des Nationalen Forschungsprogramms Wandel der Lebensformen und soziale Sicherheit (NFP 29) 3. In einem Menschenleben gibt es 2 grosse Phasen ohne Erwerbseinkommen: die Kindheit und das Alter. Die Lebenshaltung ist nur im Alter gesichert. Verantwortlich für die Kinderphase ist die Familie, also hinkt der Generationenvertrag. Mehr und mehr wird als ungerecht empfunden, dass die Gesellschaft, die existentiell auf die nachkommende Generation angewiesen ist, zum Billigtarif von den Leistungen der Familie profitiert. Kinder verursachen ”direkte Kosten” (340'000 Franken in 20 Jahren; s. oben Ziffer I) und auch ”indirekte Kosten” (480'000 Franken in 20 Jahren), wenn ihretwegen die Erwerbsarbeit eingeschränkt wird, zusammen 820'000 Franken, was 40% des effektiven Einkommens in 20 Jahren ausmacht; bei tieferen Einkommen ist es prozentual ähnlich. Im Vergleich zu den obengenannten 47 Mrd. Franken ”Kinderkosten” machen die AHV und die 2. Säule jährlich 80 Mrd. Franken aus. Viel zu gering ist die Unterstützung für einkommensschwache Haushalte, besonders Alleinerziehende und Selbständige. DER VORSCHLAG DER KINDERRENTE Das Büro BASS unterbreitet die folgenden Reformvorschläge: die direkten Kinderkosten sollen durch eine Kinderrente abgegolten und die indirekten Kosten durch Betreuungsabgeltung ausgeglichen werden. Daneben muss die Mutterschaftsversicherung und die Verbesserung der externen Kinderbetreuung realisiert werden. Als Minimalschritt schlagen die Studienleiter eine monatliche Rente von 600 Franken für das erste und je 300 Franken für jedes weitere Kind vor (was den Minimalansätzen der Schweize-rischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS entspricht) und dies bis zum 18. Altersjahr. Mit der Zeit sollte die Abgeltung der durchschnittlichen Kinderkosten angestrebt werden, damit für jedes Kind die gleichen Startchancen bestehen: rund 1’400 Franken für das erste und je 700 Franken für jedes weitere Kind im Monat. Für den ersten Schritt betragen die Bruttokosten 7,5 Milliarden Franken, für den 2. Schritt 18 Milliarden im Jahr, also weit unter den 80 Milliarden für die alten Menschen. Heute werden 6 Milliarden Franken einerseits für Kinderzulagen ausgegeben und andererseits gehen durch die Steuerabzüge Steuergelder ver-loren. Die Mehrkosten für die vor-geschlagene Kinderrente betragen also 1,5 Milliarden Franken. Der grosse Vorteil wäre, dass einkommensschwache Familien mehr profitieren. Alle Kinder bekämen eine Rente, also wieder das Giesskannenprinzip ? Nein, sagen die Studienleiter, denn der soziale Ausgleich würde durch die Finanzierung der Kinderrente über eine Erhöhung der Bundessteuer erfolgen. Einkommensschwache Haushalte, die keine Bundessteuer bezahlen, bekommen, wenn der Steuerbetrag durch den Abzug der Kinderrente negativ wird, diesen ausbezahlt. Ueberdurchschnittlich verdienende Haushalte erhalten durch die Kinderrente weniger, als sie mehr an Steuern bezahlen müssen. Die von Armut bedrohten oder schon in Armut lebenden Ein- und Zweielternfamilien mit Kindern würden ohne Stigmatisierung aus der Armut gehoben und somit ihr Sozialhilfebedarf (der bekanntlich zurückerstattet werden muss) stark gemindert. Hier kann nochmals auf die Bemühungen des Kantons Tessin aufmerksam gemacht werden (s. Bulletin, Bd. 2, Nr. 3/4, S. 18). Die Tessiner Regierung hat für einkommensschwache Eltern mit Kindern bis zu 15 Jahren ein System von Unterstützungsleistungen eingeführt, ähnlich den Ergänzungsleistungen zur AHV, um ihnen einen bescheidenen Lebensstandard zu sichern. Jährlich betragen die Kosten 12 Millionen, auf die ganze Schweiz übertragen wären es 300 Millionen Franken im Jahr, wobei Einspa-rungen bei der Sozialhilfe gemacht würden. PERSÖNLICHER KOMMENTAR Als Ende Februar 1998 in den Medien über die Studie des Büro BASS zu den Kinderkosten und der Kinderrente berichtet wurde, gab es empörte Reaktionen von (gutsituierten) Eltern und Jour-nalisten. Für diejenigen, die sich mit dem Thema Armut und deren Prävention schon befasst hatten, ist dies erstaunlich. Erstens wird heutzutage der Wert des Menschen von den Versicherungen in Franken ausgedrückt, Menschen verlieren ihre Arbeit, um die Gewinne anderer zu maximieren, und da soll es unanständig sein, die Kosten, die Kinder verur-sachen, zu berechnen, und damit endlich die enorme Leistung der Eltern so anzuerkennen, wie es in andern Gesellschaftsbereichen üblich ist? Interessant ist, dass schon 1988 Prof. Josef Deiss im Auftrag der Pro Familia Berechnungen zu den Kinderkosten gemacht hat 4. Ergebnis dieser Studie: beim ersten Kind müssten die Eltern 24% mehr verdienen, um den gleichen Lebensstandard aufrechtzuerhalten, beim 2. Kind zusätzlich 19% und beim 3. Kind zusätzlich 17%. Prof. Deiss hob schon damals hervor, dass diese Beträge niemals durch die Kinderzulagen und die Steuerabzüge kompensiert würden. 1992 erschien ein Buch von Lynn Blattmann und Irène Schweizer, in welchem die Autorinnen den Ernährerlohn kritisieren der bewirkt, dass Mütter finanziell von den Vätern ihrer Kinder abhängig sind 5. Sie verlangen deshalb eine garantierte Existenzsicherung für die Kinder, die durch Lohnprozente wie die AHV und Arbeitslosenversicherung oder auf der Grundlage der negativen Einkommenssteuer finanziert würde. Und dies schon seit 1992! Schon in ihrer ersten Publikation von 1995 schlagen die Autoren der heute für Empörung sorgenden Studie das Modell Kinderrente vor und die Zentralstelle für Familienfragen widmete den dadurch aufgeworfenen Fragen die Sondernummer 95 des Heftes ”Familienfragen” (Nr. 2/95). Das Thema der Abgeltung der Kinderkosten, der Prävention der ”vererbten” Armut wird also schon seit 10 Jahren immer wieder aufgeworfen, und ist nun endlich einigen Menschen ins Bewusstsein gerückt! Dies ist nicht nur aus Gründen der Gerechtigkeit dringend nötig. Auch die Allgemeinheit hat alles Interesse daran, dass die Kinder in finanziell gesicherten Verhältnissen aufwachsen. 1 Der Text ist weitgehend übernommen aus der Zusammenfassung der Studie des Büro BASS von Katharina Belser, erschienen in ”Familie und Gesellschaft”, Sonderreihe des Bulletins Familienfragen des Bundesamtes für Sozialversicherung 1/Februar 1998. Der Titel lautet ”Kinder, Zeit und Geld”. 2 Der Diskussionsbeitrag ist zu beziehen bei: BASS, Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien, Eigerplatz 8, 3007 Bern. Auch hiervon werden Textteile direkt übernommen. 3 S. Spycher, T. Bauer, B. Baumann. Die Schweiz und ihre Kinder. Private Kosten und staatliche Unterstützungsleistungen. Schlussbericht NFP 29 Wandel der Lebensformen und soziale Sicherheit, Verlag Rüegger, Chur/Zürich, 1995. 4 J. Deiss, M.-L. Guillaume, A. Lüthi. Kinderkosten in der Schweiz. Untersuchung über die Aequivalenzskalen der Einkommen. Universitätsverlag, Freiburg, Schweiz, 1988. Eine Kurzfassung ist in: Familienfragen, Informationsbulletin der Zentralstelle für Familienfragen am Bundesamt für Sozialversicherung unter dem Titel ”Kinder, Zeit und Geld” erschienen (Sondernummer 1989, Bern). 5 L. Blattmann, I. Schweizer. Gegen das frauenspezifische Arbeits-Los. Frauen, Arbeitsmarkt und Krise, hrsg. von Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann der Stadt Zürich, eFeFVerlag, Zürich, 1992. • Pour celles et ceux qui veulent lire ces ouvrages en français, il est possible de se référer à: T. Bauer, B. Baumann et S. Spycher. La Suisse a besoin d’un nouveau contrat entre générations. Proposition de réforme en vue de l’introduction d’une rente d’enfance et d’indemnisations pour tâches éducatives. BASS, Berne, mars 1998, 16 p. (Adresse: BASS, Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien, Eigerplatz 8, 3007 Berne). • J. Deiss, M.L. Guillaume, A. Lüthi. Le coût de l’enfant en Suisse. Analyse des échelles d’équivalence des revenus. Ed. Universitaires, Fribourg, 1988, 80 p. |
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